Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 28.08.1997

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1997 - 2 ARs 164/97   

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https://dejure.org/1997,4359
BGH, 04.07.1997 - 2 ARs 164/97 (https://dejure.org/1997,4359)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1997 - 2 ARs 164/97 (https://dejure.org/1997,4359)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - 2 ARs 164/97 (https://dejure.org/1997,4359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachtragsentscheidungen im Rahmen der Bewährungsüberwachung bei Entscheidungskonzentration bei einem Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 612
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1992 - 2 ARs 485/92

    Zuständigkeitskonzentration des Amtsgerichts für die Entscheidung über den

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 2 ARs 164/97
    Richtig ist zwar, daß eine Entscheidungskonzentration bei dem Gericht, das auf die höchste Strafe erkannt hat, dann nicht stattfindet, wenn nur eines der Gerichte Nachtragsentscheidungen im Rahmen der Bewährungsüberwachung zu treffen hat; dies gilt für den Fall, daß von mehreren Gerichten nur eines die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat (BGHR StPO § 462a Abs. 4 Entscheidung 1).
  • BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03

    Zur Zuständigkeit für Nachtragsentscheidungen über eine Strafaussetzung gem StPO

    Das Gericht, das die höchste Strafe verhängt hat, ist für Nachtragsentscheidungen auch dann zuständig, wenn es keinen Anlass zu einer Nachtragsentscheidung sieht (vgl. BGH, NStZ 1997, S. 612).
  • BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 178/06

    Zuständigkeitsbestimmung

    Eine Zuständigkeitszersplitterung, die durch § 462 a Abs. 4 StPO verhindert werden soll, kann daher nicht eintreten (vgl. auch Senat NStZ 1997, 612).".
  • BGH, 10.05.2006 - 2 AR 104/06
    Eine Zuständigkeitszersplitterung, die durch § 462 a Abs. 4 StPO verhindert werden soll, kann daher nicht eintreten (vgl. auch Senat NStZ 1997, 612).".
  • OLG Hamm, 15.11.2012 - 3 (s) Sdb. I - 11/12

    Zuständigkeitskonzentration; Bewährungsaufsicht

    Diese Zuständigkeitskonzentration, die der Gefahr einer Entscheidungszersplitterung entgegenwirken soll, tritt auch dann ein, wenn die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer nicht begründet ist (vgl. BGH, NStZ 1997, 612; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. [2012], § 462a Rdnr. 30).
  • BGH, 19.01.1998 - 2 ARs 8/98

    Entscheidungszuständigkeit bei der nachträglichen Aussetzung der Strafe zur

    Haben mehrere Gerichte für die von ihnen verhängten Strafen Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt, richtet sich die Entscheidungszuständigkeit stets nach § 462 a Abs. 4 StPO, gleichgültig, ob das Gericht, das auf die höchste Strafe erkannt hat, Anlaß zu einer Nachtragsentscheidung sieht oder nicht (Beschluß des Senats vom 4. Juli 1997 - 2 ARs 164/97).
  • LG Offenburg, 23.03.2005 - 3 Qs 2/05

    Bewährungsüberwachung: Zuständigkeitskonzentration bei mehreren Verurteilungen

    Wenn dagegen für mehrere Strafen Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt wurde, richtet sich die Entscheidungszuständigkeit stets nach § 462a Abs. 4 StPO, gleichgültig, ob das Gericht, das auf die höchste Strafe erkannt hat, Anlass zu einer Nachtragsentscheidung sieht oder nicht (BGH NStZ 1997, 612).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6321
OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97 (https://dejure.org/1997,6321)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.1997 - 2 Ss 49/97 (https://dejure.org/1997,6321)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 1997 - 2 Ss 49/97 (https://dejure.org/1997,6321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    An eine Verfahrensrüge zu stellende Darlegungsanforderungen; Vernehmung des Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung als Zeuge; Erfordernis der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2, § 338 Nr. 5, § 344 Abs. 2 S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 612
  • NJ 1997, 595
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85

    Vernehmung - Pflichtverteidiger - Zeuge - Beiordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97
    Vielmehr nötigt § 140 Abs. 2 StPO in einer durch den Begriff der prozessualen Fürsorgepflicht bestimmten Auslegung den Vorsitzenden zur Bestellung eines weiteren Verteidigers nur dann, wenn der bisherige Verteidiger zu einer nicht ganz unwesentlichen Frage vernommen wird (vgl. BGH NJW 1986, 78 ).
  • BGH, 18.10.1966 - 5 StR 477/66

    Vernehmung des Verteidigers der Angeklagten als Zeuge - Gesetzlicher Ausschluss

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97
    Dadurch allein, daß der Verteidiger als Zeuge vernommen wird, verliert er nämlich nicht sein prozessuales Amt; eine Vorschrift wie § 22 Nr. 5 StPO existiert für ihn nicht (vgl. BGH NJW 1967, 404).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04

    Notwendige Verteidigung wegen Schwere der Tat bei drohendem Widerruf der

    Auch wenn Verfahrensrügen in der Regel ohne Bezugnahmen und Verweisungen auf die Akten und insbesondere das Sitzungsprotokoll begründet werden müssen (vgl. BGH MDR 1970, 900; NStZ 1985, 208; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 12. Januar 2004 - 1 Ss 98/03 -) war der Senat aufgrund der vom Angeklagten zugleich erhobenen - zulässigen - Sachrüge berechtigt, zur Ergänzung des unvollständigen Tatsachenvortrages der Revision auf den Inhalt des angefochtenen Urteils zurückzugreifen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1997, 612 f); einer erschöpfenden Darstellung des Verfahrensmangels in der Rechtsmittelschrift bedarf es in diesem Falle also dann nicht, wenn die in Frage stehenden Verfahrensvorgänge im Urteil selbst umfassend wiedergegeben und klar erkennbar sind (BGHSt 36, 385; Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004 a. a. O.).
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